Einführung
Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, Vater und Mutter zu kennen und sie regelmässig zu treffen. Für die Entwicklung des Kindes und seine körperliche und seelische Gesundheit ist es förderlich, Kontakt mit den Eltern zu pflegen.
Zielgruppe
Kinder, welche in familiären Situationen leben, die es nicht zulassen, dass der Vater oder die Mutter das Kind ohne Begleitung treffen kann.
Arbeitsprinzip
Das Kindswohl steht im Zentrum. Die klare parteiliche Position schafft Akzeptanz und Vertrauen. Das Angebot und die Dienstleistung von besuchbegleitung.ch basieren auf mehrjährigen Erfahrungen.
Besuchsbegleitung
Die Besuchsbegleitung ist ein Angebot für Kinder, um den Vater oder die Mutter, von denen sie aus verschiedenen Gründen getrennt leben, trotzdem treffen zu können. Dies in einem geschützten und begleiteten Rahmen. Vertrauen und Sicherheit wird behutsam aufgebaut.
Die Besuchsbegleiterin oder der Besuchsbegleiter ist eine dem Kindswohl verpflichtete Fachperson, die darauf achtet, dass die Kontakte zwischen dem Kind und dem besuchten Elternteil stets kindsgerecht ablaufen.
Ziel
Die behördlich angeordnete Besuchsrechtsregelung wird im Sinn des Kindswohles umgesetzt.
Dauer
Die Besuchsbegleitungen sind nicht auf eine bestimmte Zeitdauer beschränkt.
Indikation
Besuchsbegleitung.ch eignet sich für jedes Kind, das vom Vater, von der Mutter oder beiden Eltern getrennt lebt und bei dem der Elternkontakt zum einen oder andern Elternteil abgebrochen ist.
Grenzen
Bei psychischer und physischer Gewaltandrohung oder -anwendung sind keine Besuchsbegleitungen möglich.
Überprüfung
In schriftlicher Form nach vereinbarten Abständen.

Ablauf
- Sie treten mit uns in Kontakt. Vorgesehen dafür ist das Formular «Anmeldung».
- Klärung: Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf, klären offene Fragen und vereinbaren einen Termin für das Erstgespräch.
- Erstgespräch und Auftragserteilung beim Auftraggeber mit KlientIn: Besprechung der Problemstellung; Ziele und Umsetzung; festlegen der Termine.
Kosten: Auftragsklärung und Erstgespräch pauschal Fr. 300.– (auch wenn der Auftrag nicht zustande kommt).

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